Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 20.06.2023)

medienvirus – WordPress & WooCommerce

Standort:
Maßholderweg 8
D-12524 Berlin

Rechnungsanschrift:
Maßholderweg 8
D-12524 Berlin

Mobil: +49 (0)30 55593594
E-Mail: info@medienvirus.de

Inhaber: Jens Bayer
Rechtsform: Einzelunternehmer
UID-Nr.: DE304224199

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang.

1.2. Alternativ gilt der Vertag sowie die AGB als angenommen und vollumfänglich akzeptiert, sobald:

  1. Eine vorab vereinbarte Anzahlung auf dem Konto von medienvirus – WordPress & WooCommerce (Inh. Jens Bayer) eingegangen ist
  2. Etwaige Zustimmung zum Auftrag via E-Mail gegeben wurde

1.3. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  1. Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  2. Global- und Detailanalysen
  3. Erstellung von Individualprogrammen
  4. Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
  5. Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
  6. Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
  7. Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  8. Telefonische Beratung
  9. Programmwartung
  10. Erstellung von Programmträgern
  11. Sonstige Dienstleistungen

2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.

3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.

4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) genau einzuhalten.

4.2. Der Auftraggeber stellt die Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung und kommt stets fristgerecht seiner Mitwirkungsverpflichtung nach. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer nach Genehmigung durch den Auftraggeber berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

5. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

5.4. Sollte es dazu kommen, dass nach der zweiten Zahlungserinnerung (letzte Mahnung) kein Eingang des vereinbarten Betrags binnen 2 Tagen nach der letzten Frist zu verzeichnen ist, so ist medienvirus – WordPress & WooCommerce(Jens Bayer) dazu berechtigt die Website offline zu nehmen. Das Wort Frist muss hier nicht explizit Erwähnung finden. Nach vollständigem Zahlungseingang wird die Website umgehend wieder online geschaltet.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

6.4. Für verwendete Bilder, Sounds, Videos, etc. von sogenannten Stockanbietern sollten im Impressum Ihrer Website entsprechend der Lizenzbestimmungen der jeweiligen Betreiber und Urheber der Werke entsprechende Informationen hinterlegt werden. Bei einer etwaigen Abmahnung sind wir schad- und klaglos zu halten.

7. Rücktrittsrecht & Kündigung

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt und Arbeitskonflikte entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.

7.4. Terminabsagen für vereinbarte Workshops, Schulungen und Coachings müssen 3 Werktage vor dem Termin per E-Mail, telefonisch, per Chat oder / und in einer schriftlichen Form erfolgen. Sollte es zu einer unbegründeten, keiner oder nicht rechtzeitig erfolgten Absage kommen, behalten wir uns das Recht vor den Workshop, die Schulung oder das Coaching mit 50% der angebotenen Summe in Rechnung zu stellen.

7.5. Wartungsverträge (z.B. Care-Paket), Lizenzverträge (z.B. Plugin-Lizenzen) müssen spätestens 4 Wochen vor Erneuerung schriftlich (per E-Mail) gekündigt werden. Andernfalls verlängern sich diese stillschweigend um den vereinbarten Zeitraum. Diese können je nach Vereinbarung sein: 1 Monat, Quartalsweise, jährlich oder zwei-jährlich.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen offener Mängel sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Mängel, die sich erst später zeigen, müssen ebenfalls innerhalb von 4 Wochen nach deren Auftreten gerügt werden. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben. Kann ein Mangel nicht behoben werden, ist der Auftraggeber zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt. Angefallene Ansprüche können im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden.

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt. Davon sind sogenannte 3rd Party Lösungen (d.h. Lösungen von Drittanbietern, z.B. Premium-Plugins) ausgeschlossen.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

8.7. Für Programmaktualität (Z.B. WordPress, Themes, Plugins, WooCommerce, etc) ist, wenn nicht anderweitig vereinbart, selbst zu sorgen.

8.8. Wartungs-, und Backupverträge beziehen sich auf den Arbeits-, sowie Technikaufwand. Wir speichern Daten auf unterschiedlichen Cloud-Lösungen (Z.b. Hetzner Storage, Lokale Festplatten, etc) um für einen Ausfall gewappnet zu sein und so Ihre Webseite schnell wieder herstellen zu können. Regelmäßig werden hierbei Sicherheit und Passwörter geprüft. Auch wenn ein Ausfall aller redundanten Systeme eher unwahrscheinlich ist, können wir keine Garantie, noch Gewährleistung geben. Derartige Verträge bedürfen einen Versicherungsschutz der den derzeitig geschäftlichen Rahmen sprengen würde.

9. Haftung

9.1. Die Vertragsparteien haften für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.2. Für etwaig auftretende Sicherheitslücken und daraus resultierendem Schaden (z.B. Hack einer Website, Viren, Malware, Verlust von Daten, etc.) können wir keine Gewährleistung übernehmen und sind somit schad- und klaglos zu halten.

9.3. Bei fehlenden Informationen zu Impressumsangaben, Datenschutzerklärungen, AGB und anderer rechtlich relevanter Dokumente auf Ihrer Onlineplattform können wir keine Gewährleistung übernehmen und sind somit schad- und klaglos zu halten. Bitte informieren Sie sich auf entsprechenden Plattformen, oder ziehen Sie vor dem Onlinegang Ihrer Website einen Rechtsanwalt für Onlinerecht zu rate.

9.4. Veränderungen sowie Neuerungen hinsichtlich Impressums- und Datenschutzangaben, sowie allgemeinem Datenschutz (Z.b. Korrekter Einbindung von Social-Media und anderen Technologien, die den Zweck haben Daten von Besuchern zu sammeln und ggf. auszuwerten) sind uns rechtzeitig bekannt zu geben und im Zweifel selbst zu pflegen, bzw. durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Für Abmahnungen gleich welcher Form sind etwaige anfallende Kosten selbst zu tragen. medienvirus (Jens Bayer) ist in jedem Fall schad- und Klaglos zu halten.

10. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12. Beschwerdeverfahren

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

14. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

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